Kündigung vom Arbeitgeber erhalten?
Lassen Sie Ihre Chancen kostenlos prüfen.
Kostenlose Ersteinschätzung durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in der Region Rhein-Ruhr. Persönliche Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden – montags bis freitags.
kostenlos • in unter 3 Minuten
Rechtsanwalt Tristan Fliesberg, LL.M.
Seit 2016 als Rechtsanwalt zugelassen • 24 Stunden Garantie • Kostengarantie • Persönliche Betreuung
Erst Chancen prüfen. Dann entscheiden.
Wichtig: Die 3-Wochen-Frist
Wenn Sie sich gegen eine Kündigung wehren möchten, muss eine Kündigungsschutzklage grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Deshalb sollten Sie mit der Prüfung Ihrer Kündigung nicht unnötig warten.
In drei einfachen Schritten zu Ihrem Recht
1
Kündigung schildern
Beantworten Sie nur wenige Fragen zur Ihrer Kündigung und Ihrem Arbeitsverhältnis. Das dauert etwa 3 Minuten. Sie brauchen dafür keine Unterlagen hochladen.
2
Persönliche Ersteinschätzung
Ich prüfe Ihren Fall persönlich und melde mich innerhalb von 24 Stunden – montags bis freitags.
3
Nächste Schritte besprechen
Im kurzen Telefonat besprechen wir, ob und wie Sie gegen die Kündigung vorgehen sollten.
kostenlos • in unter 3 Minuten
Was ich für Sie prüfe
Ihre Kündigung
Form, Zugang und mögliche Fehler
Ihre Chancen
Ob und welche rechtlichen Angriffspunkte bestehen
Ihre Frist
Wie viel Zeit Ihnen bleibt und was jetzt zu beachten ist
Ihre Möglichkeiten
Kündigungsschutzklage, Weiterbeschäftigung, Abfindung oder andere Lösungen
Ihr sinnvollster nächster Schritt
Was in Ihrer Situation rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll erscheint

Persönlich für Sie da
"Ich helfe Ihnen, nach einer Kündigung schnell herauszufinden, wo Sie stehen und welche Möglichkeiten Sie haben – bevor Sie eine Entscheidung treffen müssen."
Ihr Fall wird von mir als Rechtsanwalt persönlich geprüft. Wenn eine weitere rechtliche Vertretung sinnvoll ist, besprechen wir Ihre Möglichkeiten anschließend gemeinsam. Sie haben dabei einen persönlichen Ansprechpartner – von der ersten Einschätzung bis zum Abschluss Ihres Falls.
Tristan Fliesberg, LL.M.
Rechtsanwalt
Was kostet die weitere Vertretung?
Die Ersteinschätzung ist für Sie in jedem Fall kostenlos. Sie entscheiden erst nach der Ersteinschätzung, ob Sie mich beauftragen möchten. Die Kosten der weiteren Vertretung klären wir vorher transparent. Wie es danach weitergeht, hängt davon ab, ob eine Rechtsschutzversicherung besteht.
Sie haben eine Rechtsschutzversicherung?
Dann kann Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für Ihren Fall übernehmen – meine Tätigkeit ist damit für Sie kostenlos. Die Deckungsanfrage und die weitere Abwicklung mit Ihrer Versicherung übernehme ich für Sie, damit Sie mehr Zeit und weniger Aufwand haben.
Sie haben keine Rechtsschutzversicherung?
Das ist kein Problem. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten kann im Einzelfall eine erfolgsabhängige Vergütung vereinbart werden – etwa abhängig davon, ob es zu einer Abfindung oder einer Weiterbesch äftigung kommt. Ob dieses Modell in Ihrem Fall infrage kommt, besprechen wir offen, bevor etwas verbindlich wird.
Ihre Kosten auf einen Blick
Ersteinschätzung
Mit Rechtsschutz-versicherung
Ohne Rechtsschutz-versicherung
verbindliche Beauftragung
Ihre Kosten
0 € für Sie
in der Regel 0 € für Sie
erfolgsabhängige Vergütung möglich*
erst nach transparenter Kostenklärung
*Rechenbeispiel: Bei einer Abfindung von 15..000 € und einer vereinbarten Erfolgsvergütung von 13 % wären 1.950 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer zu zahlen. Die Erfolgsvergütung zahlen Sie erst, wenn die Abfindung tatsächlich bei Ihnen eingegangen ist.
Bei einem Gehalt von 3.000 € und einer Abfindung von 15.000 € beträgt die gesetzliche Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz 1.370,74 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Das Beispiel dient nur der Veranschaulichung. Die jeweilige Vergütung hängt vom konkreten Einzelfall ab.
Sie müssen jetzt noch nichts entscheiden.
Erst Chancen prüfen.
Für die kostenlose Ersteinschätzung brauchen Sie nur etwa 3 Minuten zur Beantwortung weniger Fragen zur Ihrer Kündigung und Ihrem Arbeitsverhältnis. Sie brauchen dafür keine Unterlagen hochladen. Ich prüfe Ihre Kündigung persönlich. Erst danach besprechen wir gemeinsam, ob ein Vorgehen sinnvoll ist und welche Kosten entstehen.
